Aus organisatorischen Gründen bitten wir, die Teilnahme des Jugendlichen an Veranstaltungen mindestens eine Woche im Voraus beim Jugendleiter anzumelden (SMS genügt).
Freuen würden wir uns, wenn sich Eltern bereit erklären würden, an der ein oder anderen Veranstaltung teilzunehmen.

Eine freie Platzwahl (durch die Begleitung eines Elternteils) bei den Jugendfischen ist, auch bei unseren internen Veranstaltungen in der Aisch, nur bedingt möglich. Jeder Jungfischer hat sich also, auch bei eigener Anreise mit Mofa oder Fahrrad, zur angegebenen Zeit am entsprechenden Treffpunkt einzufinden. Dort wird der von uns zu befischende Abschnitt bekannt gegeben. Nachfolgend kann nur in diesem Abschnitt ein Angelplatz frei gewählt werden.

Die Jugendfischer dürfen aus Sicherheitsgründen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, auch mit bestandener Fischerprüfung, nicht ohne Aufsicht eines erwachsenen Vereinsmitgliedes an unseren Gewässern fischen. Ein entsprechender Erwachsener muss um Erlaubnis gebeten werden. Der Jugendliche muss seinen Angelplatz in Rufweite der Aufsichtsperson wählen. Der Abstand darf dabei maximal 30 Meter betragen. Der Jugendliche hat den Anweisungen der Aufsichtsperson Folge zu leisten.
Ein Jugendlicher (unter 18 Jahren) kann nicht die Aufsicht für einen anderen Jungfischer übernehmen, auch nicht mit bestandener Prüfung und auch nicht als Inhaber eines blauen Erlaubnisscheines.

Hinweis: Diese Informationen sind auch für die Eltern unserer Jugendfischer wichtig zu wissen.